Erstschulung von Sprengstoffspürhunde - Teams
Sprengstoffspürhunde - Teams

Gesetzliche
Grundlagen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION
vom 5. November 2015
zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Vom 6. Juli 2023

Berechtigtes
Interesse
Nachfolgend finden Sie eine kompakte Erklärung, wie Sie einem Anbieter von Luftsicherheitsschulungen das sogenannte „Berechtigte Interesse“ nachweisen müssen.
Alle Anbieter von Luftsicherheitsschulungen sind vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) behördlich dazu verpflichtet, Luftsicherheitsschulungen nur an Personen bzw. Unternehmen an zu bieten und durch zu führen, die dem Schulungsanbieter das sogenannte „Berechtigte Interesse“ nachweisen können.
Einzige Ausnahme: Das „Berechtigte Interesse“ müssen Sie dem Schulungsanbieter nicht nachweisen, wenn Sie die Luftsicherheitsschulungen in der Funktion als „Luftsicherheitsbeauftragter“ (oder als dessen Stellvertreter) eines zugelassenen/zertifizierten Unternehmens für bestimmte interne/externe Personen bestellen.
Sie haben die folgenden Nachweismöglichkeiten:
Sofern Sie kein „Luftsicherheitsbeauftragter“ (oder dessen Stellvertreter) sind, müssen Sie dem Schulungsanbieter das „Berechtigte Interesse“ durch eine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten nachweisen:
individuelles Schriftstück Ihres (zugelassenen/zertifizierten) Auftraggebers oder
Bestätigung des Luftfahrt-Bundesamtes über den Antragseingang zum Luftsicherheits-Zertifizierungsverfahren.

Voraussetzung
für die
Erstschulung
Um zur Erstschulung für Sprengstoffspürhunde Teams zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Sicherheitsüberprüfung nach §7 des Luftsicherheitsgesetzes
Der Antrag zur Sicherheitsüberprüfung ist durch Ihre Firma bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu stellen, in dem Ihre Firma den Geschäftssitz hat.
2. Es ist das Bedürfnis einer Schulung nachzuweisen. Dazu stellt Ihnen Ihr RegB ( Reglementierter Beauftragter) eine Bestätigung aus, dass ein Bedürfnis für die Schulung besteht.
Wir weisen darauf hin, das eine Ausbildung , Erstschulung ohne diese Bestätigung nicht möglich ist.
3. Schulung des Sicherheitsbewusstseins 11.2.7 oder höherwertige Schulung 11.2.3.9 oder 11.2.3.2 o.T.
Die Schulung muß von einem beim LBA zugelassenen Ausbilder durchgeführt werden.

Ankauf von
Junghunden
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Alter: 9 Monate bis 2 Jahre
Gesund, freundlich oder neutral zu fremden Personen,
ausgeprägter Spiel und Beutetrieb,
Ankaufsüberprüfung bestehen, Gesundheitskontrolle beim Tierarzt und Leistungskontrolle durch den Ausbilder
Probezeit sollte möglich sein.

Ankauf von
Sprengstoffspürhunden
Wir kaufen Sprengstoffspürhunde an, die mindestens 6 Stoffe konditioniert haben.
Passives Anzeigeverhalten zeigen, gesund und Einzweckhunde sind.

Training
Training von Sprengstoffspürhunden - sprechen Sie uns an.